Urkunde, 1397 Juli 9

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der öffentliche Notar Philmann Bart von Bingen beurkundet im Jahr 1397, in der fünften Indiktion, im achten Jahr des Pontifikats Papst Bonifaz IX., am neunten Tag des Monats Juli (den man hauwemahnd nennt), um die Zeit der Prima: In dem Dorf Goldbach unter der Linde beim Kirchhof, wo gewöhnlich das Dorfgericht abgehalten wird, hat in Gegenwart des Notars und der hinzugebetenen Zeugen Johann Bottum, Vikar am Altar St. Johannes Evangelista und St. Leonhard in der Stiftskirche zu Aschaffenburg, den Schultheißen Konrad Morhart, die Schöffen Heinrich Maser, Gerhard zum Garten, Jungehentz und Johann (Henne) Morhart sowie die Landsiedel und Hufner Heinrich Felkeldir, seine Ehefrau Gerhus (Huse) und Klaus Schultheiß um Auskunft über Lage und derzeitige Inhaber der Hildebrandishufe, des Sedelhofes und anderer Güter, die der verstorbene Stiftsdekan Heilmann Schwab der Vikarie vermacht hatte, gebeten. Von diesen Güter erhält die Vikarie jedes Jahr 1 Malter Roggen (korns). Nach vorheriger Beratung haben Schultheiß, Schöffen, Landsiedel und Hufner den Vikar fragen lassen, ob er keine schriftliche Kundschaft über die seiner Vikarie zustehende Gült vorweisen könne. Daraufhin ließ Johann Bottum eine Urkunde von 1321 von dem Notar verlesen, deren deutsche Übersetzung hier im Wortlaut eingefügt ist. Darin sind die Güter, die Heilmann Schwab der Vikarie vermacht hatte, und ihre Inhaber beschrieben. Hinsichtlich des Sedelhofes haben die Befragten erklärt, dass er derzeit von Klaus Felkeldir bewirtschaftet wird. Ob er allerdings in die Hildebrandishufe gehöre, sei ihnen nicht bekannt. Auf Bitte des Johann Bottum hat der Notar darüber ein Notariatsinstrument angefertigt.